– Zur Notwendigkeit von Sprachmittlung im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen und öffentlichen Verwaltungen –
Der Einsatz von Sprachmittlung stellt eine entscheidende Voraussetzung für die Teilhabe und die Wahrnehmung von Rechten von Menschen mit geringen Deutschkenntnissen dar und trägt dazu bei, Einrichtungen und Behörden interkulturell zu öffnen und modern, effektiv und kundenorientiert zu gestalten. Nichtsdestotrotz erfolgt der Einsatz von Sprachmittlung bislang oft noch sehr vereinzelt und bei weitem nicht immer dann, wenn er für eine gelingende Verständigung notwendig wäre.
Im Rahmen des SPuK Bund 4 Projektes wurde deshalb ein Argumentationsleitfaden erstellt, der die Notwendigkeit von Sprachmittlung aufzeigt, damit mehr soziale Dienste, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen sowie Sozial- oder Arbeitsverwaltungen die Dienstleistung der Sprachmittlung in Anspruch nehmen und um eventuell vorhandenen Vorbehalten oder Unklarheiten zu begegnen.
Der Argumentationsleitfaden beinhaltet die folgenden Punkte:
- Entkräftung von Behauptungen, die immer wieder im Zusammenhang mit der Nutzung von Sprachmittlung geäußert werden und sich gegen die Notwendigkeit einer qualifizierten Sprachmittlung aussprechen
- Veranschaulichung der Grundlagen einer professionellen Sprachmittlung
- Relevanz von Sprachmittlung in unterschiedlichen Einsatzbereichen
- Bedeutung des Einsatzes von Sprachmittlung für einzelne Personengruppen
Sie können sich den Leitfaden hier herunterladen: