Die BAGFW (Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege) hat im Sommer 2020 ein Positionspapier zu rechtlichen Rahmenbedingungen von Sprachmittlung herausgegeben.
Darin empfehlen die Verbände der BAGFW unter anderem die Schaffung einer übergreifenden gesetzlichen Grundlage im SGB I und SGB X für Sprachmittlung im Rahmen der Beantragung und Ausführung von Sozialleistungen. Durch die empfohlenen Regelungen sollen Personen, die (noch) nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen, in ihrer Wahrnehmung von sozialen Rechten und Pflichten bzw. in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe unterstützt werden.
„Wer einen Anspruch auf staatliche Leistungen hat, muss auch die Möglichkeit haben, diese tatsächlich wahrnehmen zu können. Fehlende oder unzureichende Deutschkenntnisse dürfen keine Barrieren beim Zugang zu diesen Leistungen darstellen. Der Abbau dieser Barrieren ist ein wichtiger Schritt im Prozess der interkulturellen Öffnung der gesellschaftlichen Institutionen und der Anerkennung der multilingualen sozialen Realität.“
(siehe: Webseite der BAGFW)
Wir begrüßen diese klare Positionierung der Wohlfahrtsverbände und hoffen, dass diese Forderungen politisches Gehör finden, um die bislang bestehenden großen Lücken in der Frage der Finanzierung von Sprachmittlungskosten bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu schließen.